Informationen rund um Covid-19

CORONAVIRUS: Aktuelle generelle Maßnahmen

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund zum Coronavirus:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Aktuelle Maßnahmen

Alle Informationen zur Corona-Ampel finden Sie hier: corona-ampel.gv.at

http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/folder/687/SW%C3%96_MG_NL_16_2021.pdf

 

Informationen zur Impfpflicht

Unter dem Link www.sozialministerium.at/impfpflicht finden Sie alle Informationen rund um die allgemeine COVID-19-Impfpflicht in Österreich. Die aufbereiteten Informationen beziehen sich auf den derzeit gültigen Entwurf zum COVID-19-Impfpflichtgesetz, welcher sich mit 17.Jänner 2022 im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess befindet. Die dort ersichtlichen Informationen werden laufend aktualisiert, Änderungen sind daher vorbehalten. Selbstverständlich werden auch wir Sie über aktuelle Entwicklungen am Laufenden halten.


 

Die COVID-19-Basisverordnung (gültig seit 05.03.22) hat bundesweite Lockerungen gebracht. Basierend auf der Verordnung und in Abstimmung mit dem Sozialministerium und dem Sozialministeriumservice gelten folgende Bestimmungen für SMS-finanzierte Projekte:

  1. Die 3-G Regel wird aufgehoben.
  2. In begründeten Einzelfällen können die Projektträger strengere Regelungen vorsehen.
  3. Gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6b COVID-19 Basismaßnahmenverordnung gilt FFP2-Maskenpflicht für das Betreten der Kundenbereiche von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
  4. Ausnahmen von § 3 Abs. 2 Z. 6b sind gemäß § 9 Abs. 3 der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung u.a.:
    * wenn dies aus therapeutisch-pädagogischen Gründen notwendig ist. Besonders in der
       direkten Arbeit mit den Teilnehmer:innen ist darauf Bedacht zu nehmen;
    * während der Sportausübung;
    * für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner
       während der Kommunikation.
    * Teilnehmende, die sich aufgrund bestehender Ängste oder Befürchtungen noch keinem
       persönlichen Kontakt aussetzen wollen, sind nach wie vor virtuell zu begleiten.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 COVID-19 Basismaßnahmenverordnung ein Präventionskonzept/Hygieneplan und COVID-19-Beauftragte vorhanden sein müssen.
 
Zur Sicherheit aller wird empfohlen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen, Abstand zu halten und die allgemeinen Hygienestandards einzuhalten.
 
Die aktuelle Verordnung und eine rechtliche Begründung findet ihr auch auf der Webseite des Sozialministeriums unter folgendem Link: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html
 

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Sonderbestimmungen in den einzelnen Bundesländern, die aufgrund der Länderverordnungen gelten


Hilfreiche Links zum Thema Covid-19:

Coronavirus Infopoint der Wirtschaftskammer

Sozialwirtschaft Österreich: Erste rechtliche Annäherung an die arbeitsrechtlichen Auswirkungen rund um die Impfung gegen SARS‐CoV‐2 >>

Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie alle aktuellen Informationen zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung: >>

Alle rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Cotonavirus finden Sie hier >>

FAQ: Risikogruppen >>

Weitere Informationen rund um das Thema Coronavirus, Corona-Ampel, Hotline, häufig gestellte Fragen, Rechtliches und Fachinformationen finden Sie hier auf der Seite des Sozialministeriums >>

Auf der Seite des ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) finden Sie die Corona Sicherheitsmaßnahmen in 17 Sprachen >>

AGES >>

AMS / Arbeitsmarktservice >>

Arbeiterkammer >>

AUVA >>

Buchhaltungsagentur des Bundes (Sonderbetreuungszeiten) >>

Bundeskanzleramt >>

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz >>

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend >> 

Pensionsversicherungsanstalt >>

Sozialministeriumservice >>

Sozialwirtschaft Österreich >>

Stadt Wien >>

SVS –die Sozialversicherung der Selbstständigen >>

Wirtschaftskammer >>

Für Rechtssachen betreffend Arbeits-und Sozialrechtssachen (z.B. bei Klagen in Pflegegeld, I-Pension, BU-Pension):

Gerichte in Österreich >>

Arbeits-und Sozialgericht Wien >>

Landesgericht Burgenland >>

Landesgericht Klagenfurt >>

Landesgerichte in Niederösterreich:
Landesgericht Krems an der Donau >>
Landesgericht Wiener Neustadt >>

Landesgericht Linz >>

Landesgericht Salzburg >>

Landesgericht für Zivilrechtssachen Steiermark >>

Landesgericht Tirol >>

Landesgericht Vorarlberg >>

Bundesverwaltungsgericht (z.B. im Beschwerdeverfahren betreffend Behindertenpass Feststellungsverfahren betreffend Begünstigtenstatus nach dem BEinstG) >>

Priorisierung im nationalen Impfplan

Ende Jänner hat dabei-austria eine Anfrage und Empfehlung zum nationalen Impfplan an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesandt. Gleichzeitig wurden diesbezüglich auch die Impfkoordinator*innen der Bundesländer informiert und gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen. dabei-austria empfiehlt, sowohl Teilnehmer*innen als auch Mitarbeiter*innen in die Priorität 2 des nationalen Impfplans aufzunehmen. Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anfrage. Als Projektträger*innen können Sie diese Stellungnahme sehr gerne zur Unterstützung des gemeinsamen Anliegens nützen.

Hier gehts zur Anfrage >>

dabei-austria informiert Sie über folgendes externes Webinar: Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an anja_paul@hotmail.com   oder   praxis@ailem.at

'Berufliche Integration: Herausforderungen bei der Begleitung Jugendlicher mit psychischen Erkrankungen und Autismus-Spektrum-Störungen'

Datum:        Dienstag, 01.12.2020, 9-17 Uhr
Ort:               Zoom
Zielgruppe: Alle Berufsgruppen, die in der beruflichen Integration von Jugendlichen in Österreich tätig sind – NEBA bis AMS MitarbeiterInnen sowie Mitarbeiterinnen überbetrieblicher Lehrbetriebe.

Anmeldung bis 24.11.2020 unter: anja_paul@hotmail.com   oder   praxis@ailem.at

Kosten:       170,- Euro

Download pdf >>

Beschreibung und Lernziele:

Die Fortbildung soll einen Überblick des Spektrums psychischer Erkrankungen, die Jugendlichen betreffen können, geben und konkrete Auswirkungen auf die verschiedenen Prozesse sowie Möglichkeiten und Grenzen der beruflichen Integration und den beruflichen Alltag behandeln. Techniken zur Krisenintervention und Abgrenzung sowie zum Umgang mit Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sollen den Handlungsspielraum erweitern und Sicherheit geben. Wissen über spezifisch rechtliche sowie finanzielle Möglichkeiten und versorgungsrelevante Gesundheitseinrichtungen soll ebenso fundierte Beratung fördern.


Methode: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten, Falldarstellungen, Supervision, uem.

Wissensvermittlung und das Erstellen von Querverbindungen anhand konkreter Beispiele und Fallbesprechungen sollen einen Einblick in die Vielfalt und Komplexität des Themenbereichs geben. In Gruppen und im Plenum können Handlungsmöglichkeiten erprobt werden. Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit im Rahmen einer Fallsupervision persönliche Fälle einzubringen. Praktische Tipps und konkrete Handlungshinweise sollen den Fachkräften einen sicheren Umgang mit Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen vermitteln! Flexible Schwerpunktsetzung anhand der Bedürfnisse der TeilnehmerInnen.

Auszug aus den Inhalten:

Übersicht über die Symptomatik unterschiedlicher psychischer Erkrankungen nach ICD10 und 11 und ihre konkreten Auswirkungen auf die berufliche Integration

  • Krisenintervention und Notfallpläne
  • Zusammenarbeit mit psychosozialen Berufsgruppen und unterschiedlichen Schnittstellen, konkrete Anbindungsmöglichkeiten
  • Abgrenzung: Grenzen des eigenen Auftrags und Psychohygiene
  • Umgang mit Bezugspersonen
  • Fallbeispiele und Gruppenarbeiten

Kursleitung:

Mag.a Anja-Marie Paul, Klinische und Gesundheitspsychologin, selbständig in freier Praxis, langjährige Erfahrung bei der beruflichen Integration von Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen

Mag.a Nilgül Sahinli Mayregg, Klinische und Gesundheitspsychologin, Notfallpsychologin, in freier Praxis und bei WUK Arbeitsassistenz, langjährige Erfahrung bei der beruflichen Integration von „Spezialzielgruppen“

ANMELDUNG unter: 

 anja_paul@hotmail.com  ODER  praxis@ailem.at

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quellenangabe-bizeps, ©

Neue Broschüre von BIZEPS: Helfen Schlichtungen bei Diskriminierung?

Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) im Jänner 2006 sind nun beinahe 15 Jahre vergangen. Ein wesentliches Instrument dieses Gesetzes zur Streitbeilegung sind Schlichtungen beim Sozialministeriumservice (SMS).

Happy Birthday – Der Internetauftritt von BIZEPS wird 25 Jahre alt!

Am 10. August 1995 eroberte BIZEPS das Internet und zählt damit in dieser Hinsicht zu den Pionieren der deutschsprachigen Behindertenbewegung, so Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS.

bizeps

Interabilist hieß das erste Onlineangebot von BIZEPS, das am 10. August 1995 veröffentlicht wurde. Es war ein grafisch sehr ansprechender Internetauftritt mit den Themen „Anti-Diskriminierung“, „Selbstbestimmt Leben“, „BIZEPS-Profil“ und „BIZEPS Aktuell“ als Kategorien. Ähnlich wie heute, 25 Jahre später, fokussierte man sich schon damals auf Gleichstellung, Selbstbestimmung und Nachrichten, erläutert Martin Ladstätter weiter.

Damals erhoffte man sich eine Beschleunigung der Informationsweitergabe an die Zielgruppe. Auch sei der Onlineauftritt wesentlich kostengünstiger gewesen als das Drucken von monatlichen Zeitungsausgaben, erklärt Ladstätter. Von Anfang an sei Vernetzung ein wesentlicher Aspekt der Aktivität im Internet gewesen.

„Unser Internetauftritt ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit von BIZEPS. Es ist sowohl Kommunikationsplattform als auch Nachrichtendienst. Ich bin sehr stolz auf das langjährige Bestehen“, so Ladstätter.

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TAG: #25JahreBIZEPSonline